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Fünf Buchstaben machen Ehrenamtler sauer

Von Thomas Weber |

Vortrag zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) lockte fast 200 Vereinsvertreter nach Lantershofen

Wie ein Damoklesschwert über ihrem Verein sehen ehrenamtlich tätige Vorstände derzeit die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO. Die CDU Grafschaft hatte das Thema nun aufgegriffen und die Vereine des Kreises zu einem Vortrag nach Lantershofen eingeladen. Dass es dazu 140 Anmeldungen gab und am Ende fast 200 Ehrenamtler den Saal des Winzervereins füllten, zeigt die Unsicherheit, mit der noch viele Vereinsvertreter der DSGVO gegenüberstehen. In Lantershofen referierte Rechtsanwalt Dennis Groh aus Köln und machte schon zu Beginn seines Vortrags dem Publikum abwehrend klar: „Ich habe das nicht entworfen.“ Schon da war klar, was auf die Zuhörer zukommen sollte. Groh versuchte, das 100-Seiten Werk DSVGO so zu zerlegen, dass die Vereine einen Leitfaden bekommen: Was ist besonders wichtig, was kann ich noch später erledigen? Denn eines ist klar: die Anforderungen sind für die meisten Ehrenamtler zumindest kurzfristig gar nicht zu leisten und Anwälte oder andere Dienstleister kann sich noch lange nicht jeder Verein leisten.

Seinen Vortrag teilte Groh in elf Fragestellungen auf, da ging es darum, was denn die DSGVO überhaupt sei, für wen sie gelte, welche Pflichten und Rechte sie beinhaltete und was man sonst so alles beachten müsse. Da ging es um Begrifflichkeiten, wie die personenbezogenen oder sensiblen Daten. Daten, die ein Verein erhebend darf, um überhaupt agieren zu können und vor allen Dingen um Einwilligungen der Mitglieder zu alledem. Gut möglich, dass Aufnahmeanträge einzelner Vereine bald mehrseitig werden. Schnell kamen im Auditorium Fragen auf: „Was ist mit vorhandenen Mitgliederbeständen, wann muss ich was löschen oder kann es behalten? Groh musste in seinem Vortrag und bei den Antworten oft auf den Konjunktiv greifen, die schwammige Formulierung in der DSGVO lässt wie zumeist bei Gesetzen und Verordnungen Spielräume offen, Grauzonen entstehen, die vermutlich erst in weiter Zukunft durch Urteile kleiner werden. Der Anwalt konnte vielfach nur Empfehlungen aussprechen, widersprach dabei auch schon mal anderen Experten und berichtete viel aus den Handlungen, die in seiner Sozietät zu dem Thema unternommen wurden.

Schließlich gab es einen Leitfaden der Mindestmaßnahmen: Daten, die nicht zwingend für die Mitgliedschaft benötigt werden, am besten löschen; wenn nach DSGVO erforderlich Datenschutzbeauftragten benennen; Einwilligungserklärungen von Mitgliedern einholen. Ganz wichtig: Alle datenschutzrechtlichen Vorgänge sorgfältig dokumentieren und vor allem die Internetseite entsprechend pflegen. Denn die ist erster Anlaufpunkt für Abmahnanwälte. “Die hängen sich wie Fledermäuse an ihren Hals“, so Groh. „Das ist doch Wahnsinn, wer soll das alles machen“, so die Reaktion von Elmar Schmitz aus dem Vorstand der Gemeinschaft der Ahrweiler Niederhut. Wie er dachten viele der Besucher nach dem knapp zweistündigen Vortrag, beidem zwangsläufig viele Fragen offen blieben, der aber mehr, als eine Hilfestellung für die Vereine war.