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Aktuelles

von der Bürgervereinigung

Der Prozess einer Satzungsänderung

Von Vorstand Bürgervereinigung Lantershofen e.V. |

Da derzeit im Dorf offenbar einige Unklarheiten über die anvisierte Satzungsänderung und die bisherige Arbeit im Arbeitskreis Satzungsänderung bei der Bürgervereinigung Lantershofen bestehen beziehungsweise falsche Informationen in Umlauf geraten sind, sollen im Folgenden die bisherigen Aktivitäten und das geplante weitere Vorgehen dargestellt werden:

Nach langjährigen Diskussionen über eine notwendige Reformierung der Satzung der Bürgervereinigung aus dem Jahr 1986 in verschiedenen Punkten, bei denen auch unterschiedliche Meinungen darüber bestanden, ob die Vorstandgebende Versammlung der Bürgervereinigung noch ein sinnvolles Vereinsorgan darstellt, beauftragte die Mitgliederversammlung der Bürgervereinigung im September 2018 den Vorstand sich mit einer Modernisierung der Vereinssatzung zu beschäftigen. Diese Aufforderung bekräftigte auch die Vorstandgebende Versammlung im November 2018 ausdrücklich, da sie ebenfalls Bedarf zur Modernisierung der Vereinssatzung in diversen Punkten sah. Im Dezember 2018 wurde ein erster vorstandsinterner Entwurf für eine Änderung der Satzung vorgelegt. Im Januar 2019 beschloss der Vorstand den vorliegenden Satzungsänderungsentwurf in einer zweitägigen Klausurtagung im November eingehend zu diskutieren. Im September 2019 beschloss die Mitgliederversammlung der Bürgervereinigung die Einsetzung eines Arbeitskreises Satzungsänderung. Dieser setzt sich aus fünf Vertretern des Vorstands und fünf weiteren Mitgliedern des Vereins zusammen, welche von der Mitgliederversammlung eigens für diese Aufgabe gewählt wurden.

Daraufhin wurden zunächst parallel zwei Entwürfe für eine Satzungsänderung vorbereitet. Der Vorstand beschloss auf der bereits seit Januar geplanten Klausurtagung im November 2019 einen Vorschlag für eine reformierte Vereinssatzung, die von der Mitgliederversammlung bestimmten Mitglieder des Arbeitskreises verfassten ebenfalls einen solchen Vorschlag. Im Januar 2020 trat der Arbeitskreis Satzungsänderung dann in voller Besetzung zusammen. Hierbei erarbeiteten die zehn Arbeitskreismitglieder aus Vorstand und Mitgliederversammlung, ausgehend von den beiden vorliegenden Vorschlägen, einen gemeinsamen Entwurf für eine Satzungsänderung. In nahezu allen Punkten dieses Entwurfs konnte sich der Arbeitskreis Satzungsänderung auf gemeinsame Positionen verständigen, die einstimmig befürwortet wurden. Lediglich hinsichtlich der Vorstandgebenden Versammlung konnte kein einstimmiges Votum erreicht werden. Während sich vier Mitglieder des Arbeitskreises für ein gänzliche Abschaffung dieses Vereinsorgans aussprachen, votierten sechs Arbeitskreismitglieder dafür die Vorstandgebende Versammlung in einer reformierten Form beizubehalten. Die zehn Mitglieder des Arbeitskreises kamen daher überein, dass auf der Mitgliederversammlung im September 2020 die wesentlichen inhaltlichen Eckpunkte der geplanten Satzungsänderung vorgestellt werden sollten. In Bezug auf die beiden Vorschläge zur Vorstandgebenden Versammlung (Reformierung oder Abschaffung) sollte ein weiteres Votum der Vereinsmitglieder eingeholt werden. Auf Grundlage dieses Votums sollte der Arbeitskreis Satzungsänderung im Herbst 2020 erneut zusammentreten, um bei klaren Mehrheitsverhältnissen in der Mitgliederversammlung einen gemeinsamen Satzungsänderungsentwurf zu beschließen beziehungsweise anderenfalls über das weitere Vorgehen zu beraten. Im Anschluss daran war geplant eine Informationsveranstaltung für die Vereinsmitglieder durchzuführen, bei welcher der gemeinsame Satzungsänderungsentwurf des Arbeitskreises detailliert vorgestellt werden sollte. Im Jahr 2021 hätte die Mitgliederversammlung dann abschließend über die Satzungsänderung beschließen sollen.

Leider brach im Laufe des Jahres 2020 jedoch die Corona-Pandemie über unser Land herein und warf die Planungen vom Jahresanfang durcheinander. Alle Mitglieder des Arbeitskreises Satzungsänderung stimmten zu, die geplante Vorstellung der inhaltlichen Eckpunkte der Satzungsänderung zu vertagen und nicht im Rahmen der unter Corona-Einschränkungen stattfindenden Mitgliederversammlung im September 2020 durchzuführen.

Da nach momentanem Stand der Pandemie-Lage davon ausgegangen werden kann, dass die Mitgliederversammlung im September 2021 wieder unter vergleichsweise normalen Bedingungen stattfinden kann, soll die Vorstellung der inhaltlichen Eckpunkte der Satzungsänderung und das Einholen des Mitgliedervotums bezüglich der Vorstandgebenden Versammlung nun in diesem Rahmen nachgeholt werden. Im Anschluss werden – wie eigentlich bereits für das Vorjahr geplant – ein neues Treffen des Arbeitskreises Satzungsänderung und eine Mitgliederinformationsveranstaltung, bei der die Satzungsänderung im Detail vorgestellt wird, angesetzt. Der Beschluss dieser Satzungsänderung soll dann im Jahr 2022 durch die Mitgliederversammlung erfolgen und den Verein unter modernisierten Statuten zukunftsfähig aufstellen.