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St. Lambertus-Hütte

Vermietung

Die Bürgervereinigung Lantershofen pflegt und verwaltet die St. Lambertus-Hütte und das umliegende Gelände.

Die Hütte steht für die festliegenden örtlichen Feste zur Verfügung und kann an Interessierte für private Zwecke nach vertraglicher Anmeldung und unter Einhaltung von Bestimmungen vermietet werden.

Ansprechpartner für die Lambertushütte ist unser Liegenschaftswart:

Werner Braun
Schmittstraße 15
53501 Grafschaft-Lantershofen
Tel.: 02641-25123
E-Mail: werner.braun(at)lantershofen.de

Mietpreise

für die St. Lambertus-Hütte

Gebühr (24 Stunden)

für Mitglieder der Bürgervereinigung
75,00 €

für Nichtmitglieder
150,00 €

Vereine/Schulen/Kindergärten
100,00 €

Gewerbe
225,00 €

zuzüglich Reinigung WC*
25,00 €

Kaution**
100,00 €

Tischgarnitur (1 Tisch + 2 Bänke)
5,00 €

* Bei der Vermietung ist immer die Reinigung der Toilettenanlage zu zahlen!
** Die Kaution wird mit der Benutzungsgebühr verrechnet, wenn keine Schäden am Mietobjekt aufgetreten sind.

Mietvertrag

für die Anmietung der St. Lambertus-Hütte

Mietvertrag (Muster)

zwischen

___________________________________ (Mieter)

und der Bürgervereinigung Lantershofen e.V. (Vermieter).

Mietobjekt ist die Lambertushütte in Lantershofen, nebst Vorplatz und Toilettenanlagen. Der Mietvertrag wird geschlossen für

den________________________________________(Tag, Angfang / Ende)


Die Benutzungsgebühr beträgt:_____________________(100,00 € Kaution*)
Der Mieter haftet für von ihm verursachte Schäden in voller Höhe.

    Der Mieter verpflichtet sich zur strikten Einhaltung der folgenden Bestimmungen:

    1. Die Veranstaltung muss bis_________Uhr beendet sein.
    Fahrzeuge haben spätestens 15 Minuten später die Örtlichkeit zu verlassen.

    2. Musizieren und Singen sowie die Benutzung von Musikwiedergabe- und
    Lautsprecheranlagen ist grundsätzlich nicht gestattet.

    3. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass durch die Veranstaltung jegliche
    Beeinträchtigung der Anwohner der Lambertusstraße ausgeschlossen ist.
    Insbesondere dürfen tagsüber Lärmwerte von 55 dB(A) und abends von 45
    dB(A) nicht überschritten werden.

Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen ist der Mieter für daraus dem Vermieter entstehende Schäden in vollem Umfang schadenersatzpflichtig. Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt besenrein zurückzugeben. Der anfallende Müll ist vom Mieter selbst zu entsorgen.

Das Mietobjekt wird am_______________um__________Uhr an einen Vertreter
des Vermieters zurückgegeben. Die Übergabe erfolgt an Ort und Stelle. Dabei ist auch der Schlüssel an den Vertreter des Vermieters zurückzugeben.

* Sind keine Schäden aufgetreten, ist die Kaution mit der Benutzungsgebühr zu verrechnen.

Lantershofen, den___________________

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(Vermieter)

..........................................
(Mieter)