Flurkreuze im Lantershofener Landstrich
Das Holzweiler Kreuz
Am südwestlichen Rand des sogenannten „Rottstücks“ steht am Waldrand das „Holzweiler Kreuz“, und zwar unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zu Ringen. Hier trifft der von Holzweiler kommende Weg in Richtung Ahrweiler auf die große Ackerfläche. An dieser Stelle kreuzt ein alter Weg, der von Marienthal nach Lantershofen führt. Bereits in der topographischen Karte von 1893 wird das „Holzweiler Kreuz“ genannt. 1908 sind die beiden Namen „weißer Herrgott“ und „weißes Kreuz“ bezeugt. Damals hatte sich an einer Eiche neben dem Kreuz ein junger Patient aus der Ehrenwall ́schen Anstalt in Ahrweiler erhängt. Danach wurde der Ast, an dem er sich zu Tode gebracht hatte, abgesägt. In Holzweiler und Ringen heißt das Kreuz heute „de wiise Härjott“ (der weiße Herrgott), in Lantershofen aber „Holzwaile Kröiz“ oder „Haats Kröiz“, weil es im Distrikt „In der Hart“ steht. Ursprünglich stand das Kreuz mitten im Wald, bis um 1935 im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Wald von Lantershofen bis hierhin gerodet wurde. Daher wird die neu entstandene große Ackerfläche noch heute in der Mundart „Rottstöck“ (Rottfeld) genannt. Das Kreuz ist heute ein wichtiger Orientierungspunkt im Wanderwegenetz des Ahrtales. 1972 wurde das heutige Kreuz von der Gemeindeverwaltung errichtet, nachdem das alte morsch geworden und abgebrochen war. Unverändert ist der alte runde Steinsockel, der darauf hinweist, dass ehemals hier ein Steinkreuz gestanden haben muss. Den gleichen Fuß zeigt ein Kreuz aus dem 18. Jahrhundert auf dem Kirchhof in Holzweiler. 1988 wurde das Kreuz von Malermeister Heinrich Klaeser aus Beller wie früher weiß gestrichen. Daher rührt auch der überlieferte Name „Weißer Herrgott“. Eine Ruhebank lädt zum Verweilen ein. Sie wurde zuletzt 2004 von der Jägerschaft Ringen durch eine neue Bank ersetzt. Der Kreisarchivar Jakob Rausch beschrieb 1958 das Holzweiler Kreuz detailreich als eine Anlaufstelle bei mittelalterlichen Grenzbegängen der Stadt Ahrweiler. Die Gemarkung Ahrweiler reicht jedoch nicht bis zum Holzweiler Kreuz. Richtig ist, dass bei den Grenzbegängen das auf der Gemarkungsgrenze gestandene sogenannte „Handkreuz“ gemeint war (Ottmar Prothmann: Kleinere religiöse Denkmäler und Gedenkstätten in der Gemeinde Grafschaft).