Bürgerinitiative soll gegründet werden
Mehr als 40 Jahre liegt die letzte große Kommunalreform in Rheinland-Pfalz zurück. Nachdem die erste Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform (Optimierung der Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte) weitgehend abgeschlossen ist, soll die zweite Stufe bis 2019 – wie im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen festgehalten – umgesetzt werden. Die Kommunal- und Verwaltungsreform gehört zu den politischen Schwerpunkten der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Gründe für die neuerliche Reform sind insbesondere die mit dem demographischen Wandel verbundenen Herausforderungen, die teilweise erhebliche Veränderung der Bedeutung und des Umfangs öffentlicher Aufgaben und die für eine Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben relevanten technologischen Entwicklungen.
Von der zweiten Umsetzungsstufe der Kommunalreform sind nun auch die Ortsteile der verbandsfreien Gemeinde Grafschaft betroffen. Das Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform geht davon aus, dass in der Regel verbandsfreie Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und Verbandsgemeinden mit mindestens 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine ausreichende Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft haben, die sie in die Lage versetzen, auch künftig die eigenen und die übertragenen (staatlichen) Aufgaben fachlich fundiert und wirtschaftlich wahrzunehmen. Diese Vorgabe erfüllt die Grafschaft zwar auf Gemeindeebene. Die im Gesetz vorgesehene Mindestgröße der einzelnen Ortsteile von mindestens 1.500 Einwohnerinnen und Einwohnern erreichen auf der Grafschaft jedoch nur Gelsdorf und sowie Ringen mit den angeschlossenen unselbstständigen Orten Beller und Bölingen.
Mit der Ausweisung des Neubaugebietes „In der Fuchsbach“ hatte der Gemeinderat noch den Verlust der Eigenständigkeit des Ortsteils Lantershofen zu verhindern versucht. Während die vermarktende Entwicklungsgesellschaft DSK zwischenzeitlich „Ausverkauf“ der Baugrundstücke im Neubaugebiet verkünden konnte und Ortsvorsteher Leo Mattuscheck bereits zahlreiche Neubürgerinnen und Neubürger in Lantershofen begrüßte, so sorgten die von der Gemeinde verkündeten aktuellen Einwohnerzahlen bei den Gemeindepolitikerin jedoch schnell für Ernüchterung: Mit derzeit 1.473 mit Hauptwohnsitz in Lantershofen gemeldeten Bürgerinnen und Bürgern wurde die Zielmarke von 1.500 Einwohnern knapp verfehlt. Folge: Das Landesgesetz sieht eine verpflichtende Zusammenlegung benachbarter Ortsteile im Rahmen einer sogenannten „Ortsfusion“ vor.