Auf seiner Sitzung vom 10. Januar 2015 setzte der Vorstand der Junggesellen-Schützen-Gesellschaft "St. Lambertus" Lantershofen eine neue Fassung der Geschäftsordnung des Vereins in Kraft. Bei den Änderungen gegenüber der zuvor gültigen Fassung handelt es sich vor allem um kleinere Anpassungen der Formulierung, wodurch bisher missverständliche Passagen des Textes ausgeräumt wurden. Inhaltlich wurde die Geschäftsordnung an drei Stellen modifiziert:
- Beim Aufziehen der Gesellschaft anlässlich dorfinterner Jubelhochzeiten wurde neben der Gold- und der Diamant Hochzeit die Eiserne Hochzeit ergänzt (vgl. II.6.4.).
- Bezüglich der Bestimmung von Königsbegleitern, welche bisher in der Geschäftsordnung keine Erwähnung fand, wurde die Regelung getroffen, dass der König seine beiden Begleiter frei aus den Mitgliedern der Gesellschaft wählen kann, es jedoch üblich ist den König des Vorjahres zu einem dieser Begleiter zu bestimmen (vgl. II.1.2.).
- An Schützenfest nimmt der 2. Offizier zukünftig nicht mehr am Festzug teil, sofern er nicht durch die Stellvertretungsregelung der Geschäftsordnung (I.3.) dort den 1. Offizier oder den Hauptmann zu vertreten hat (vgl. II.1.2.). Stattdessen koordiniert er zukünftig in dieser Zeit den Ablauf des Festes und der Arbeiten am Schützenplatz.
Des Weiteren wurde der Geschäftsordnung als Anhang eine Liste mit Erläuterungen zu nicht allgemein verständlichen Fachbegriffen, die in der Geschäftsordnung Verwendung finden, wie beispielsweise „Attila“ oder „Pallasch“, angefügt