Zudem wirft er dem Grubenbetreiber vor, die Stelle nur ungenügend gesichert zu haben. Dem entgegnete Schaaf, dass diese Stelle fernab von Wegen liege. Betroffen sei vielmehr Ackerland, es habe daher sofort schadensregulierende Vereinbarungen mit dem betroffenen Grundstückseigentümer und Bewirtschafter sowie eine einfache Absperrung mittels Flatterband und Draht gegeben. Obwohl er es für nicht notwendig halte, habe die Firma nun aber einen Zaun rund um die Abbruchstelle aufgestellt.
Schwerer liegen dem Betreiber der Grube aber andere Vorwürfe im Magen. Denn für den Betrieb sei es nun einmal notwendig, neue Bereiche auszubeuten. Seit dem Jahr 1989 gibt es dazu einen Rahmenbetriebsplan, dem seinerzeit auch die politischen Gremien der Gemeinde zustimmten. „Der nun abgerutschte Grundstücksteil liegt innerhalb dieses genehmigten Rahmenbetriebsplanes und im Bereich der von uns geplanten Erweiterung für den Tonabbau“, so Thomas Schaaf. Mit dem Ankauf der Grundstücke innerhalb dieses neu auszubeutenden Bereichs beschäftige sich die Firma seit Längerem.
Schon vor zwei Jahren habe es eine Erdbewegung gegeben, im Anschluss hätte sich der Grundbesitzer mehr oder weniger genötigt gesehen, dem Unternehmen ihr Land zu verkaufen, hatte Mertens behauptet. „Das ist schlichtweg nicht richtig, das Grundstück war zum Zeitpunkt des Hangrutsches längst von uns gekauft“, entgegnete Schaaf, der auch die Aussage, man käme dem Ortsrand von Karweiler immer näher, nicht verstehen kann: „Unsere Planungen gehen in eine ganz andere Richtung, das zur Ausbeutung geplante Areal geht in Richtung der L83 und damit von Karweiler weg.“ Zudem werde eine Entfernung von 100 Metern zu einem landwirtschaftlichen Betrieb eingehalten. Die gleiche Entfernung halte die Grube im Übrigen auch zum westlichen Ortsrand von Karweiler ein, obwohl dort der gültige Rahmenbetriebsplan theoretisch eine mögliche Ausbeutung bis an die dort liegenden Grundstücke der Bengener Straße vorsieht. Der erhöhte Abstand sei mit dem Ortsbeirat in einer nichtöffentlichen Sitzung klar und deutlich vereinbart worden. „Bei diesen Gesprächen war auch der Ortsvorsteher dabei“, so Schaaf, der daher auch den Vorwurf der erheblichen Beeinträchtigung der Wohnqualität und der Grundstückswerte des Wohnstandorts Karweilers zurückweist.