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Lantershofen bekommt weiteres Neubaugebiet

Von Roland Schaaf |

1. April 2017. Mit Hochdruck arbeitet die Gemeindeverwaltung Grafschaft am Wohnsiedlungsentwicklungskonzept 2030, kurz WEK2030. Hintergrund ist eine repräsentative Bürgerumfrage unter allen Grafschafter Bürgerinnen und Bürgern. 80 % der Bevölkerung stehen einer weiteren Wohnbauflächenentwicklung positiv gegenüber. Für Lantershofen sieht das Konzept eine zweistufige Flächenentwicklung für Wohnbauzwecke rechts und links der „Schwallhüll“ vor.

Zunächst soll das im Plan grün markierte Areal mit einer Größe von ca. 0,6 Hektar durch einen Investor baureif entwickelt und in Verlängerung der Rheinstraße mit Reihenhäusern bebaut werden. Gleichzeitig erfolgt der Ausbau der tieferliegenden „Schwallhüll“ als Durchgangsstraße. Erfreulicher Nebeneffekt für viele Lantershofener, die den parallel verlaufenden Wirtschaftsweg gerne als „Schleichweg“ nutzen: Es drohen keine Knöllchen mehr. Die Verlängerung der Rheinstraße über die „Schwallhüll“ ermöglicht auch die zusätzliche Anbindung der Straße an die L83. So erhält Lantershofen die dringend erforderliche zusätzliche „Dorfeinfahrt“ und sorgt so im Bereich Karweilerstraße bzw. Zweibrückenstraße/Winzerstraße für eine verkehrliche Entlastung.

In der zweiten Ausbaustufe soll das im Plan rot markierte ca. 2 Hektar große Neubaugebiet erschlossen werden. Hierzu werden die Straßen „Traubenweg“ und „Fuchshöhle“ verlängert und verkehrsberuhigt als reine Anliegerstraßen ausgewiesen. Eine Anbindung an die neue Ortseinfahrt ist daher nicht vorgesehen. Das Plangebiet trägt den Namen „Zweibrückenhof“.

Die Informationsveranstaltung zum WEK2030 für den Ortsbezirk Lantershofen findet am Samstag um 10 Uhr statt. Treffpunkt ist die „Schwallhüll“, Ende Rheinstraße. Interessenten können sich unverbindlich ein Wunschgrundstück direkt am Veranstaltungstag reservieren lassen. Vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse des Gemeinderates sollen Bauplätze an Lantershofener zu besonderen Vorzugskonditionen abgegeben werden. Hierbei werden auch sozialen Kriterien wie Haushaltseinkommen und Kinderanzahl berücksichtigt. Nicht bezugsberechtigt sind Grundstückseigentümer der bisherigen Neubaugebiete „Fuchshöhle“, „Hannefeld“ sowie „In der Fuchsbach“.