Insgesamt 32 wahlberechtigte Personen hatten sich zum ausschließlichen Zweck der Vorstandswahlen unter Vorsitz von Erich Althammer in der Mehrzweckhalle getroffen. Nach der Entlastung und dem folgenden Rücktritt des Vorstandes brachten die Wahlen zu den einzelnen Vorstandsposten wenig Überraschendes zu Tage. Alle Vorstandsämter konnten bei einstimmigem Votum besetzt werden, lediglich Geschäftsführer Leo Mattuscheck erhielt eine Gegenstimme. Weiterhin führt nach Vorschlag durch Versammlungsleiter Otto Krämer und einstimmiger Wahl Erich Althammer den Vorsitz, sein Stellvertreter bleibt Werner Braun. Harald Hess übernimmt wieder das Amt des Schriftführers. Neu im Vorstand als 1. Chronist ist Dirk Unschuld, dessen Vorgänger Hubertus Feist unlängst die Vereinsführung bei den Musikfreunden übernommen hatte und daher nicht mehr kandidieren wollte.
Im alten Vorstand vakant war auch das Amt des 2. Chronisten, das Thomas Schaaf im Herbst 2017 niedergelegt hatte, nachdem Bürgervereins-Geschäftsführer Leo Mattuscheck bereits Ende 2016 ohne Beratung mit dem Vorstand der Bürgervereinigung und ohne Beratung mit dem Ortsbeirat Lantershofen als Ortsvorsteher in der Presse öffentlich zur Gründung eines Organisationsteams zur Durchführung des Jubiläumsfestes 2019 aufgerufen hatte. Schaaf ist nach wie vor der Ansicht, dass die Durchführung des Jubiläumsfestes eine originäre Aufgabe der Bürgervereinigung in bewährter Zusammenarbeit mit der Junggesellen-Schützengesellschaft gewesen wäre.
Dem Vorschlag des Altvorstandes, nunmehr Martin Dünker mit dem Amt des 2. Chronisten zu betrauen, folgte die Versammlung nicht. Mit 17 zu 15 Stimmen setzte sich der aus der Versammlung heraus vorgeschlagene Stefan Dünker denkbar knapp gegen Martin Dünker durch. Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ wurde daraufhin vorgeschlagen, den Vorstand um ein oder zwei Beisitzer zu vergrößern. Dies käme der Vorstandsarbeit insgesamt zu Gute, könne noch besser eine gewünschte Verjüngung des Vorstandes gewährleisten und die Sammlung von Erfahrung in den Vorstandsaufgaben ermöglichen.
Diskutiert wurden des Weiteren vorwiegend grundsätzliche Fragen zur Satzung. So stellte das Konstrukt „vorstandgebende Versammlung“ wieder einmal einen Auslöser für seit Jahren vereinzelt durchgeführte Überlegungen dar, ob man nicht die Vorstandswahlen besser der Mitgliederversammlung überließe, so, wie es bei fast allen anderen Vereinen der Fall sei. Da sich - wie erwartet - ein eindeutiges Diskussionsergebnis nicht ergab, baten die Anwesenden den neuen Vorstand, sich des Themas bis zur nächsten Mitgliederversammlung intensiv anzunehmen und mögliche Änderungsvorschläge, insbesondere auch im Hinblick auf den Zweck der Gesellschaft (§ 1) zu erarbeiten und gegebenenfalls vorzuschlagen.