Schenkungsurkunde von 1019 erstmalig für das Dorfarchiv übersetzt
Erstmalig schriftlich erwähnt ist das Dorf Lantershofen auf einer Schenkungsurkunde aus dem Jahr 1019. Kaiser Heinrich II. schenkte Lantershofen damals dem Kloster Michelsberg bei Bamberg. Die Originalurkunde lässt sich nicht mehr auffinden. Allerdings existieren mehrere spätmittelalterliche Abschriften des Urkundentextes, der erstmalig für das Dorfarchiv übersetzt werden sollte. Bereits öfters konnte Subregens Philip Peters bei der Übersetzung lateinischer Dokumente für das Dorfarchiv aushelfen. Die Übersetzung der Urkunde stellte allerdings eine besondere Herausforderung dar, hatte sich das im Urkundentext verwendete Latein des Hochmittelalters sprachlich und grammatikalisch vom klassischen Latein der Römerzeit weiterentwickelt. So konnte Subregens Peters dann über einen Studenten der Burg, Frater Wendelinus Naumann OSB von der Benediktinerabtei St. Mauritius zu Tholey, Kontakt zu Dr. Walter Burnikel vermitteln, der für das Dorfarchiv jetzt erstmalig eine Übersetzung der Schenkungsurkunde fertigte:
Lantherishoff heißt ein Landgut, von dem zu erfahren ist, dass es der göttliche Kaiser Heinrich in Christo dem Kloster der Mönche vom Berg des hl. Michael übergeben hat.
Hierüber gibt es eine Urkunde mit folgendem Wortlaut:
Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit Heinrich, durch Gottes Gnade erhabener Kaiser der Römer.
Wenn wir uns bemühen, Kirchen und Gott geweihte Stätten zu fördern und zu begaben, vertrauen wir darauf, dass wir größere und bedeutendere göttliche Hilfe erfahren werden. Deswegen sei allen Christgläubigen und unseren treuen (Untertanen) kund, dass wir das Landgut, das uns nach dem Erbschaftsrecht von Seiten eines gewissen rechtlos gestorbenen Gesilmus zugefallen ist, unserem Bamberger Kloster, welches zu Ehren des hl. Michael für Gott und die dort nach der Regel des hl. Benedikt lebenden Brüder erbaut worden ist – es liegt im so genannten Ahrgau in der Grafschaft des Grafen Ernfrid, sein Name ist Lantherishoffe – mit dieser kaiserlichen Urkunde zu eigen geben und überlassen mit allem rechtmäßigen Zubehör zu diesem Landgut, nämlich mit Äckern, Wiesen, Weiden, Gewässern und Gewässerläufen, Weinbergen, Wäldern und dem Gesinde beiderlei Geschlechts und mit allen Nutzungen, gleich wie sie genannt und geschrieben werden können, ohne Widerspruch irgendeines Menschen zuzulassen. (Diese Schenkung ergeht) mit der Maßgabe, dass der ehr- und denkwürdige Herr Abt Rato, der zur Zeit dieses Kloster leitet, seine Nachfolger und die übrigen dort in mönchischem Leben Gott dienenden Brüder von nun an berechtigt sind, (die Schenkung) frei zu genießen und zu tun, was ihnen zum Nutzen der Kirche gut dünkt. Und damit die Gültigkeit dieser unserer Übereignung beständig und unzerstört jederzeit fortdauere, haben wir diese königliche und kaiserliche Verfügung, die hier und jetzt geschrieben wurde, eigenhändig bekräftigt und mit dem Abdruck unseres Siegels bezeichnen lassen.
Gegeben am 1. Juli im tausendundneunzehnten Jahr nach der Menschwerdung unseres Herrn, im achtzehnten Jahr der Königsherrschaft des Herrn Heinrich, des erhabenen Kaisers der Römer, im sechsten seiner Kaiserwürde. Verhandelt zu Köln.
Ein ganz herzliches Dankeschön gilt Subregens Peters, Frater Wendelinus und Dr. Burnikel für ihren Beitrag zur Lantershofener Dorfgeschichte.