Dreizehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in Kraft
Mit Datum vom 1. Dezember 2020 ist aufgrund der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes und anderer Verordnungen die Dreizehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Hiernach sind die Kontaktbeschränkungen deutlich verschärft. Unter anderem sind nur noch Zusammenkünfte von maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten im öffentlichen Raum, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen, zugelassen. Jede Person wird angehalten, nähere und längere Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum zu reduzieren. Der Kreis von Personen, zu denen nähere oder längere Kontakte bestehen, ist möglichst konstant zu lassen. Weiter sind ausführliche Anordnungen zum Mindestabstand von 1,5 Metern und dem Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, zu öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen, Versammlungen und Veranstaltungen, zur Religionsausübung, Wirtschaftsleben wie Gastronomie und Hotels, Sport und Freizeit, Bildung und Kultur, Krankenhäusern, zu Ein- und Rückreisenden und anderen Verfügungen wie Quarantäneverfügungen und Bußgeldbestimmungen getroffen. Die vollständige Dreizehnte Corona-Bekämpfungsverordnung findet sich in der Internetseite der Landesregierung RLP: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen