Vierzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in Kraft
Mit Datum vom 16. Dezember 2020 ist aufgrund der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes und anderer Verordnungen bis zum 10. Januar 2021 die Vierzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Hiernach sind die Kontaktbeschränkungen und andere Regelungen wieder deutlich verschärft. Jede Person wird angehalten, nähere und längere Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum zu reduzieren und den Kreis der Personen, zu denen nähere oder längere Kontakte bestehen, möglichst konstant zu lassen. Private Zusammenkünfte, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sollen auf die Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen beschränkt werden, wobei deren Kinder bis 14 Jahre bei der Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht bleiben können. Weiter sind ausführliche Anordnungen zum Mindestabstand von 1,5 Metern und dem Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, zu öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen, Versammlungen und Veranstaltungen, zur Religionsausübung, Wirtschaftsleben wie Gastronomie und Hotels, Sport und Freizeit, Bildung und Kultur, Krankenhäusern, zu Ein- und Rückreisenden und anderen Verfügungen wie Quarantäneverfügungen und Bußgeldbestimmungen getroffen. Die vollständige Vierzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung findet sich in der Internetseite der Landesregierung RLP: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen