Zu schnell: Fahrverbot
Seit einigen Wochen gilt die neue Straßenverkehrsordnung, auf den Weg gebracht durch Verkehrsminister Scheuer (CSU). Die Verkehrsordnung sieht im Bußgeldkatalog härtere Strafen für Verkehrssünder und Zu-schnell-Fahrer vor. Verkehrsminister Scheuer will jetzt seine eigene, durch den Bundesrat noch verschärfte neue STVO „überarbeiten“, da er wohl von einigen notorischen und bewußten Zu-schnell-Fahrern „Druck“ bekommen hat.
Der neue Katalog sieht für Zu-schnell-Fahrer innerorts bei 21 Kilometer oder außerorts mit 26 Kilometer pro Stunde Geschwindigkeitsüberschreitung einen vierwöchigen Führerscheinentzug vor. Für außerorts bei erlaubten 100 km/h bedeuten 126 km/h eine Überschreitung von 26 Prozent und bei erlaubten 130 km sind es immer noch 20 Prozent zu schnelles Fahren. Bei erlaubten 50 km/h innerorts bedeuten 21 Kilometer zu schnell eine Überschreitung von 42 Prozent, außerorts bei erlaubten 50 km/h entspricht eine Überschreitung von 26 km/h sogar 52 Prozent und bei erlaubten 30 km/h 57 Prozent. Wer als Autofahrer ehrlich zu sich selbst und seiner fahrerischen Einstellung zur Beachtung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit sein will, kann an der neuen Regelung nichts Verwerfliches oder „Unverhältnismäßiges“ finden. Gefordert wird eine angepasste Geschwindigkeit in gefährlichen Straßenbereichen. Es geht im Wesentlichen um mehr Schutz von Fahrradfahrern, Kindern und Fußgängern und der Herabsetzung der schlimmen Folgen bei Unfällen durch überhöhte Geschwindigkeit.
Dass Verkehrsminister Scheuer den Schutzgedanken im neuen Katalog wieder über den Haufen fahren will, sollte nicht folgenlos bleiben. Nach dem millionenschweren Maut-Debakel und jetzt dem Zurückdrehen eigener Schutz-Verordnungen stünde Verkehrsminister Scheuer ein freiwilliger Rücktritt gut zu Gesicht. Eine ordentliche Alternative wäre ein Rausschmiss durch Merkel.