Coronaregelungen an Kirmes: Was gilt?
Die Kirmesfeierlichkeiten stehen in diesem Jahr erneut im Zeichen von Corona. An allen Kirmestagen wird daher eine 2G+ Regel gelten. Gemäß § 5 Abs. 4 der 26. CoBeLVO können in diesem Fall das Abstandsgebot und die Maskenpflicht auf dem Veranstaltungsgelände entfallen und wir ohne Einschränkungen miteinander unsere Kirmes feiern.
Bei der aktuell gültigen Warnstufe bedeutet dies, dass maximal 25 Unimmunisierte (Nichtgeimpfte) ab 12 Jahren an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Dies hat zur Folge, dass diese Personen entweder einen Selbsttest unter Aufsicht vor Ort durchführen oder den Nachweis eines Testzentrums vorlegen müssen.
Bei allen Veranstaltungen wird am Einlass geprüft, ob eines der 3G vorliegt und die Begrenzung auf (momentan) 25 unimmunisierte Personen noch nicht erreicht ist.
Ist die Begrenzung erreicht, können keine weiteren Nichtgeimpfte eingelassen werden.
Kinder bis einschließlich 11 Jahre sind den geimpften bzw. genesenen Personen gleichgestellt und können ohne Testnachweis die Kirmes besuchen.
Bei Veranstaltungen, die im Winzersaal stattfinden, ist die Lüftungsanlage in Betrieb und führt Frischluft von außen zu (Luftaustausch 5x pro Stunde; keine Umluft). Zusätzlich erfolgt eine Fensterlüftung. Bitte ausreichend warm amziehen.