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Plakatierung der politischen Parteien zur Wahl am 26. September

Von Dorf in der Zeit e.V. |

Bislang hält sich die Plakatierung anlässlich der Bundestagswahlen am 26. September noch einigermaßen zurück. Lediglich am Winzerverein sind einige Großplakate aufgestellt. Vom bisher üblichen Standort am PKW-Parkpatz zwischen Fuchsbach und L83 ist man, wohl weil dieser als Materiallager der Baufirma für den Glasfaserausbau dient, auf den gegenüberliegenden Parkplatz des Kulturzentrums Winzerverein ausgewichen. Wahlplakatierungen unterfallen dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Art. 5 Grundgesetz und der Mitwirkung der Parteien bei der politischen Willensbildung nach Art. 21 Grundgesetz. Hierbei müssen allerdings diverse Vorschriften und Einschränkungen beachtet werden.