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Das Lichtraumprofil muss freigehalten werden

Von Dorf in der Zeit e.V. |

Nicht jedem Verkehrsteilnehmer ist der Begriff "Lichtraumprofil" geläufig. Zumeist auf Fahrwegen von Autos oder Schienenfahrzeugen wird mit "Lichtraumprofil" der lichte, also freie Raum benannt, der rundum auf den Wegen von Gegenständen, Gestrüpp oder Bäumen freizuhalten ist. Das Lichtraumprofil wird zumeist mit Rücksicht auf Sicherheitsabstände bestimmt, so darf es z.B. bei Fahrstraßen keinen Überhang von Ästen in den Fahrbereich geben. So ist derzeit der Landesbetrieb Mobilität mit einer Arbeitskolonne zum wiederholten Mal - alle Jahre wieder - damit beschäftigt, das sogenannte Straßenbegleitgrün auf ein ausreichendes Lichtraumprofilmaß zurückzuschneiden. Das sieht naturgemäß nicht immer nett aus, müssen doch die natürlichen Wuchsgestalten der Bäume und Büsche zwischen Fahrradweg und Landstraße 83 aufs Ärgste beschnitten werden. Eigentlich war die Anpflanzung solch großwachsender Gehölze hier nicht besonders sinnig, auch weil das Schneiden der Bäume mit hohem mechanischen und finanziellen Aufwand zum Zwecke der Wiederherstellung eines zulässigen Lichtraumprofils immer wieder betrieben werden muss.