Landratswahl am Sonntag 23. Januar 2022
Am Sonntag findet im Kreis Ahrweiler aufgrund bekannter Umstände die Landratswahl statt. Vier Kandidaten bewerben sich für dieses Amt. Für die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) bewirbt sich Horst Gies aus Bad Neuenahr-Ahrweiler. Weiter stellen sich eine Einzelbewerberin und zwei Einzelbewerber zur Wahl: Cornelia Weigand aus Altenahr, Dr. Axel Ritter aus Bad Neuenahr-Ahrweiler und Christoph Schmitt aus Niederzissen. Falls niemand der Kandidaten am 23. Januar mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinen kann, findet zwei Wochen später am 6. Februar 2022 eine Stichwahl statt.
Die Landkreise sind Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände. Sie haben im Rahmen der Verfassung und der Gesetze das Recht auf Selbstverwaltung. Der Landrat vertritt den Landkreis in jeder rechtlichen Beziehung. Der Landrat hat regelmäßig gemeinsame Besprechungen mit den Kreisbeigeordneten, dem leitenden staatlichen Beamten und den Ortsbürgermeistern abzuhalten. Dabei sollen insbesondere wichtige Fragen, die den Landkreis und die Gemeinden gemeinsam berühren, sowie Angelegenheiten der Staatsaufsicht und der staatlichen Auftragsverwaltung erörtert werden. Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger des Landkreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises, soweit er die Entscheidung nicht einem Ausschuss übertragen hat oder soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder der Kreistag ihm bestimmte Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen hat. Der Kreistag überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.
Nach dem § 41 der Landkreisordnung leitet der Landrat oder die Landrätin die Kreisverwaltung als Behörde des Landkreises und als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung und vertritt den Landkreis nach außen. Neben den ihm gesetzlich oder vom Kreistag übertragenen Aufgaben obliegen ihm neben der laufenden Verwaltung u.a. die Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistags und der Ausschüsse und die Ausführung der Beschlüsse des Kreistags und der Ausschüsse.