Bauausschuss berät über Windpark auf dem Rottstück
In öffentlicher Sitzung kommt der gemeindliche Bauausschuss am 5. Oktober zusammen, um über die mögliche Errichtung eines Windparks auf Grafschafter Gemarkung zu beraten. Ein Projektentwickler plant im Ringener Wald die Errichtung von sieben Windenergieanlagen (WEA). Die Standorte der geplanten Windkraftanlagen sowie die Projektidee sind bereits in Übersichtsplänen dargestellt und können im Ratsinformationssystem der Gemeinde Grafschaft eingesehen werden. Bis zu drei Anlagen könnten auf Gemeindeflächen entstehen. Die restlichen Standorte betreffen private Grundstücke, unter anderem auf dem Lantershofener „Rottstück“.
Die Errichtung von Windenergieanlagen im Ringener Wald wirft verschiedene Fragen auf, insbesondere in Bezug auf ihre Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und den Wald selbst. Einerseits bestehen zwar forstwirtschaftliche Argumente für die Standorte, da es sich bei einigen der Waldstandorte um bereits abgestorbene Bäume handelt oder um Lichtungen. Andererseits ergeben sich Bedenken bezüglich möglicher Auswirkungen auf die Umwelt und die Lebensqualität der betroffenen Bürgerinnen und Bürger.
Zum einen ist die Höhe der Anlagen mit ca. 198 Meter Nabenhöhe plus 85 Meter Rotorhöhe erheblich, was zu visuellen Beeinträchtigungen führen kann. Dies kann Auswirkungen auf das Landschaftsbild und somit auf das allgemeine Wohlbefinden der Menschen haben. Andererseits kann von den positiven Effekten der Windenergie profitiert werden, da eine Anlage ca. 9.000 Haushalte versorgen kann. Die notwendige Nutzung erneuerbarer Energien trägt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und damit zum Klimaschutz bei. Allerdings müssen auch mögliche negative Effekte auf die Waldbewirtschaftung und das Ökosystem berücksichtigt werden, insbesondere in Bezug auf den Lebensraum für Tiere und den Erhalt der Biodiversität.
Insgesamt erfordert die Entscheidung über die Errichtung von Windkraftanlagen im Ringener Wald eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Interessen und Aspekte. Eine umfassende Prüfung der potenziellen Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Wald ist unerlässlich, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, die sowohl den Bedürfnissen der Bevölkerung als auch dem Umweltschutz gerecht wird.
Die gemeindlichen Steuerungsmöglichkeiten sind jedoch nur begrenzt, da Windenergieanlagen aufgrund der Privilegierung auf den betroffenen Privatgrundstücken ohne Zustimmung der Gemeinde grundsätzlich zulässig sind, soweit die weiteren Voraussetzungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfüllt sind.
Zunächst sind Beratungen in den gemeindlichen Gremien bis zur Jahresabschlusssitzung des Gemeinderates am 7. Dezember vorgesehen.