Neue Satzung bei der Bürgervereinigung?
Mehr als der halbe Vorstand will nicht mehr antreten
Schon seit mehreren Jahren ist bei der jährlichen Generalversammlung der Bürgervereinigung Lantershofen e.V. die Neufassung der über 40 Jahre alten Satzung ein Dauer-Thema. Im September 2019 hatte auf einen Antrag von Karl-Josef Scholl hin die Versammlung mit deutlicher Mehrheit die Gründung eines Arbeitskreises zur Überarbeitung derselben beschlossen. Entgegen einem Vorschlag, diesen Arbeitskreis mit 8 Nicht-Vorstandsmitgliedern und zwei Vorstandsmitgliedern zu besetzen, einigte man sich schließlich auf eine paritätische Besetzung 5 zu 5. Anfang 2020 hatte der Arbeitskreis daraufhin Vorschläge zur Neufassung der Satzung entwickelt und den sieben Vorstandsmitgliedern der Bürgervereinigung vorgelegt, die sich auf einer Vorstandssitzung mit diesen Vorschlägen auseinandersetzten. Im Arbeitskreis selbst stimmten sechs Arbeitskreismitglieder für die Beibehaltung der vorstandgebenden Versammlung, vier sprachen sich für die gänzliche Abschaffung aus. Verwunderlich ist diese mehrheitliche Ablehnung nicht, haben doch die fünf Mitglieder des amtierenden Vorstandes, ja, der komplette Vorstand stets für eine Beibehaltung der vorstandgebenden Versammlung votiert.
Hauptdiskussionspunkt bei der Überarbeitung der Satzung ist der Paragraph 8 der auf der Bürgerversammlung vom 10. Januar 1986 beschlossenen Satzung, wonach ein neuer Vorstand anlässlich einer eigenen Versammlung von „Wahlmännern“ gewählt werden muss. Diese vorstandgebende Versammlung setzt sich zusammen aus einem von der Bürgerversammlung zu bestimmendem Gremium von 10 Mitgliedern, dem amtierenden Vorstand, den ehemaligen Hauptleuten und den Silberjubilaren der Junggesellen-Schützengesellschaft. Ein Prozedere, das seit Jahren in Kreisen des Vereins als nicht mehr zeitgemäß empfunden wird. Daher hatte der Satzungs-Arbeitskreis dem Vorstand neu überarbeitete Satzungen jeweils mit oder ohne vorstandgebende Versammlung überreicht. Der im September anstehenden Mitgliederversammlung wird es also an strittigen Diskussionspunkten wohl nicht mangeln. Die Satzungsänderung selbst steht dabei aber zur abschließenden Beschlussfassung noch nicht auf der Tagesordnung. Einholen will der Vorstand zunächst ein „Stimmungsbild“ der Versammlung.
Die Beratungen über eine Neufassung der Satzung werden wohl auch dadurch angefeuert, dass neben dem zurückgetretenen Dirk Unschuld noch drei weitere Vorstandsmitglieder, darunter auch der Geschäftsführer der Vereinigung, sich für die im September turnusmäßig anstehenden Wahlen zu einem neuen Vorstand nicht mehr zur Verfügung stellen wollen. Das verkleinert die Zahl der überhaupt wählbaren Kandidaten auf der vorstandgebenden Versammlung signifikant.
- Eine ausführliche Stellungnahme zum Prozess der Satzungsänderung ist hier abrufbar.